Aufgaben des TZV
Der Zweckverband hat die Aufgabe der Trinkwasserversorgung in seinem Verbandsgebiet. Gegenstand der Aufgabenwahrnehmung ist insbesondere auch die Gewinnung und Beschaffung von Trinkwasser einschließlich der Bewirtschaftung und Sicherung von Wasservorkommen (auch außerhalb des Verbandsgebietes) sowie die überörtliche und örtliche Verteilung.
Der Zweckverband hat zur Durchführung dieser Aufgabe die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung des Verbandsgebietes erforderlichen Wasserversorgungsanlagen (Ortsnetze und zusätzlich erforderliche Anlagen zur Wassergewinnung, Wasseraufbereitung, Wasserverteilung sowie von Sonderanlagen) zu planen, zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, zu erneuern und zu erweitern.
Der Zweckverband kann die Wasserbeschaffung durch Verträge mit Dritten sicherstellen, insbesondere auch durch eine Mitgliedschaft in einem Fernwasserzweckverband. Die Bereitstellung von Brauchwasser erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen vorhandener Einrichtungen gegen Entgelt. Er erstrebt allerdings keinen Gewinn. Der Zweckverband hat die Erfüllung der Aufgabe auf seine Eigengesellschaft Erzgebirge Trinkwasser Gesellschaft „ETW“ übertragen.
Der Trinkwasserzweckverband ist zum Erlass entsprechender Satzungen über den Anschluss- und Benutzungszwang sowie über die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlungen dieser Satzungen befugt.